Der Täterschutz der deutschen Justiz

Meine Begegnung mit der deutschen Justiz ist schon ein paar Jahre her, und eigentlich (dieses Wort gehört „eigentlich“ aus dem Wortschatz gestrichen) wollte ich mein Erlebnis, nachdem ich es aber dennoch öfters in Kommentaren oder Facebookposts geschildert habe, einfach begraben. Die Reaktionen darauf waren dürftig bis verständnislos, und so ließ ich es tatsächlich irgendwann auf sich beruhen. Erlebt, damit nicht klar gekommen, aber ohnehin nix ändern können, sollte ich also den Deckel drauf legen. Aber ich kann es bis heute nicht, und mir ist auch endlich klar warum.

Jedenfalls lag es nicht daran, dass ich zu empfindlich bin, dass ich Dinge nicht abschließen kann, dass ich nicht „erwachsen“ oder souverän genug bin, mit Niederlagen umzugehen, oder dass ich immer alles auf mich beziehe. Oder dass ich kleinkariert sei oder mir nicht klar sei, dass das, was ich erlebt habe, ein Pipifax ist gegen die Ungerechtigkeiten, die Menschen tagtäglich erleben müssten. Ja, es stimmt, es ist ein Pipifax dagegen. Aber es steht für sehr problematische Strukturen und Handlungsstandards in dieser Gesellschaft. Sie zu durchbrechen kann nur geschehen, wenn sie bewusst gemacht werden. Deshalb erzähle ich hier meine Geschichte noch einmal in aller Öffentlichkeit.

Ich bin verurteilt worden. Eine Verurteilung „nur“ mit Strafandrohung. Keine Vorstrafe also. Dennoch ein gerichtlich gesprochenes Urteil. Ein Urteil, das falsch ist. Denn der wahre Täter kam straffrei davon.

Was war passiert? Ich hatte einen Verkehrsrowdy angezeigt, der auf einer Schnellstraße versucht hatte zu verhindern, dass ich ihn überhole. Er beschleunigte auf der rechten Spur, während ich versuchte, ihn links zu überholen, er bremste mich aus, als ich mich daraufhin hinter ihm auf die rechte Spur begab, und als ich es trotzdem geschafft hatte, ihn zu überholen, rächte er sich durch massives dichtes Auffahren und Drängeln und Schneiden. Das war einfach zu viel, das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen und so erstattete ich noch am selben Tag bei der Polizeiwache Anzeige gegen den Fahrer des Fahrzeuges, dessen Nummer ich mir gut gemerkt hatte.

Ein paar Wochen später bekam ich ebenfalls eine Anzeige von ihm wegen Nötigung und Beleidigung. Ich hätte ihm einen Vogel und den Stinkefinger gezeigt. Das wog für die deutsche Justiz schwerer als Drängeln und Ausbremsen und verkehrsgefährdendes Verhalten. Denn das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt mit der Begründung, dass Aussage gegen Aussage stünde, die Aussicht auf Erfolg sei zu gering. Das Verfahren gegen mich schien aber nicht so aussichtslos zu sein, auch wenn die selben Vorraussetzungen galten, nämlich Aussage gegen Aussage. Es gab keine weiteren Zeugen.

Ich legte Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen meinen Gegner ein, die ich aber später zurück nahm auf Anraten meiner Anwältin. Das Gericht lud mich nämlich zu einer Hauptverhandlung ein in Gegenwart des „Zeugen“, also des Täters, vor dem ich aussagen sollte. Schließlich war ich hier die Beklagte. Allein diese Verdrehung der Tatsachen war für mich schlicht nicht zu ertragen, und es ging mir aus anderen Gründen zu der Zeit noch ziemlich schlecht. So zog meine Anwältin „aus taktischen Gründen“, wie sie mir versicherte, die Beschwerde kurz vor der Verhandlung zurück. Sie meinte, das sei richtig so, weil es mir zu der Zeit nicht gut ging. Es war nicht meine Entscheidung, weil ich gerne die Wahrheit klar gestellt hätte. Doch so blieb mir dieser Gerichtstermin immerhin erspart.

Die Entscheidung von der Staatsanwaltschaft bekam ich erst zu erfahren, als das gerichtliche Verfahren gegen mich abgeschlossen war, also ca. ein 3/4 Jahr später. Die Begründung hat mich schlicht umgehauen: Durch meine Rücknahme der Beschwerde gegen das Urteil gegen mich hätte ich die Vorwürfe eingeräumt, und die Staatsanwältin schrieb in ihrer Begründung, dass meine Glaubwürdigkeit dadurch anzuzweifeln ist. Die Strafe besteht also, und die Gerichtskosten musste ich tragen. Fast ein Jahr nach meiner Anzeige.

Dass der Satz „Aussage gegen Aussage“ keineswegs immer gleich ausgelegt wird und warum, ist mir erst in den letzten Jahren klar geworden, als ich mich mit dem in Deutschland vorherrschenden Sexismus beschäftigte, und die daraus resultierende Problematik, dass Vergewaltigungsopfer die Tat nicht anzeigen, weil sie danach massiver Opferbeschuldigung ausgesetzt sind. Es wird ihnen per se Unglaubwürdigkeit und die Absicht unterstellt, den Täter vorsätzlich falsch zu beschuldigen. Vorerst war ich einfach nur irritiert darüber, nun ist es mir klar: Die deutsche Justiz betreibt einen offensichtlichen Täterschutz, besonders dann, wenn der Täter ein Mann und das Opfer eine Frau ist. Dabei muss es sich noch nicht einmal um eine Vergewaltigungstat handeln. Ich bin in diesem Staat verurteilt worden aufgrund einer „Zeugenaussage“, die erstunken und erlogen war und weder von anderen bestätigt noch bewiesen worden ist. Ohne je persönlich befragt worden zu sein, ohne je im Gerichtssaal gewesen zu sein, ohne jemals den Richter kennen gelernt zu haben, der mich verurteilt hat. Nur schriftlich. Ein gelber Brief mit der Post zugestellt verkündete das Urteil, fertig aus.
Wer das noch nicht erlebt hat, der weiß nicht wie es sich anfühlt, wenn an der Tür ein Postbote steht, einen gelben Brief zückt, eine Unterschrift verlangt und dein entsetztes Erstaunen mit den Worten „Da habe ich nichts mit zu tun“ kommentiert.

Aber es wurde stets an meine Gelassenheit appelliert, ich solle es einfach hinnehmen. Dabei kommen die wirklich problematischen Verhaltensweisen immer dann zum Vorschein, wenn ich von meinem Erlebnis erzähle. Es wird abgewiegelt, herunter gespielt, nicht ernst genommen. Meine Anwältin sagte, nach dem ich ihr einmal zu oft meine Fassungslosigkeit kund tat, nun sei es doch mal an der Zeit, damit souverän umzugehen, meinen Sie nicht? Gerade im Verkehrsrecht sei so vieles ungerecht und unklar. „Oder nehmen Sie den Fall Kachelmann, da behauptet so eine Tussi, ‚der hat mich vergewaltigt‘!“ Sinngemäß, aber den letzten Satz sagte sie mit Kleinmädchenstimme. Tja, genau. Tussis, die einfach so eine Tat vortäuschen und sich dann auch noch trauen, diese vorgetäuschte Tat anzuzeigen. Wie abgrundtief hinterfotzig! Und solchen Tussis haben Sie es zu verdanken, dass Sie nicht für glaubwürdig gehalten werden, Sie könnten ja auch so eine sein, wer weiß! Sie wurden zwar verurteilt, aber nicht schlimm, nur wegen Beleidigung, und dann auch nur mit Strafandrohung, falls Sie das innerhalb der nächsten zwei Jahre noch einmal tun. Deal with it.

Pipifax? Nein. Ein Skandal.

 

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